Aufstiegs-BAföG

 

Der Meisterkurs kann durch das Meister-BAföG finanziert werden.

Die Finanzierungsmöglichkeit kurzgefasst:
Durch die BAföG-Förderung werden Schulgebühr (5500 €), Prüfungsgebühr (1395 €), Materialkosten zur Prüfung und, im Vollzeitkurs (mit 3 oder 6 Monaten Laufzeit angeboten), der Lebensunterhalt getragen. Bei rechtzeitiger Anmeldung ist das Fördergeld früh genug auf Ihrem Konto, sodass Sie sich während der Schulzeit und Prüfung in Ruhe auf die Lerninhalte konzentrieren können. Bei erfolgreichem Abschluss der Meisterprüfung ist ca. ein Drittel der Kosten nach zwei Jahren zurückzuzahlen. Der Rest ist Zuschuss.

Zur Kontrolle der Höhe Ihrer finanziellen Unterstützung geben Sie die folgenden Ausbildungskosten und geforderte Angaben in den offiziellen Förderrechner des BMBF ein: 

https://www.aufstiegs-bafoeg.de/de/foerderrechner-ermitteln-sie-die-hoehe-vom-aufstiegs-bafoeg-1708.html 

Kursgebühr: 5500 € 
Prüfungsgebühr: 1395 €
durchschnittliche Materialkosten: 250 €
 

Im Detail: 
(https://www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Aufstiegs_BAfoeG.pdf)

Die BAföG-Förderung setzt sich aus folgenden Teilbereichen zusammen:

   1. Lehrgangskosten, Prüfungsgebühr, Materialkosten zur Meisterprüfung werden dabei zu 50 % bezuschusst (dieser Teil muss nicht zurückgezahlt werden) und zu 50 % durch ein niedrig verzinstes Darlehen der KfW-Bank finanziert (Aufforderung zur Rückzahlung erfolgt zwei Jahre nach der Meisterprüfung und kann in Ratenzahlung auf bis zu zehn Jahre ausgedehnt werden). Bei erfolgreicher Meisterprüfung erhalten Sie auf den Darlehensanteil 50 % Erlass. Bei Existenzgründung wird der Darlehensanteil zu 100 % erlassen. 

   2. Der geförderte Lebensunterhalt während des Vollzeitkurses und anschließendem Prüfungszeitraum beträgt je Schüler/in bis zu 963 Euro
als Vollzuschuss.
 Alleinerziehende mit einem Kind bekommen bis zu 1.127 Euro Unterhaltsbeitrag plus 150 Euro Kinderbetreuungszuschlag pro Monat. Verheiratete mit zwei Kindern bekommen bis zu 1.597 Euro Unterhaltsbeitrag.

Das Geld wird direkt auf Ihr Konto überwiesen. Über den Verlauf Ihres Antrages werden Sie persönlich informiert. Sollten Sie das Darlehen nicht in Anspruch nehmen, stehen Ihnen dennoch die Zuschüsse zu. Nur in diesem Fall müssen Sie für weiteren Geldbedarf selber sorgen und der 50 %ige Nachlass auf die Darlehenssumme, der Ihnen nach bestandener Meisterprüfung gewährt wird, bleibt ebenfalls aus.

   3. Als dritte Förderstelle innerhalb der beruflichen Aufstiegsfortbildung agiert das Jobcenter. Nach Anrechnung von Zuschuss und Bildungsdarlehen (wenn nicht in Anspruch genommen, dennoch fiktiv berechnet), wird, wenn beantragt, aufstockend Arbeitslosengeld II berechnet und gezahlt. Der Antrag kann bereits vor Beginn des Meistervorbereitungskurses gestellt werden. Vorteil einer frühzeitigen Antragsstellung (Arbeitslosengeld II) ist die ab Prüfungszeitraum fortfolgende ausgleichende Zahlung für Lebensunterhalt, Miete und Krankenkasse.

Weiterer Vorteil besteht hierbei für Teilnehmer, die sich im Anschluss an die Meisterprüfung für die Selbständigkeit und einen eigenen Salon entschieden haben. Diese Teilnehmer sollten zu Beginn des Meistervorbereitungskurses zusätzlichen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen, da somit bereits während des Kurses ein Termin mit dem zugeteilten Arbeitsberater stattfinden kann. Mit seiner Zustimmung zur Geschäftsidee erfolgt direkt nach der Meisterprüfung und zur Geschäftsgründung zusätzliche Förderung durch das Einstiegsgeld für maximal 24 Monate. Erste Schritte der Selbständigkeit und gleichzeitiger Lebensunterhalt sind damit nach Erhalt des Meisterbriefs gesichert.

Wir empfehlen Ihnen, diese Möglichkeit wahrzunehmen, und übernehmen für Sie die Antragstellung für das Meister-BAföG. Auch wenn Sie den Bildungskredit der KFW Bankengruppe nicht in Anspruch nehmen, steht Ihnen dennoch der Zuschuss zu - eine Antragstellung und entsprechenden BAföG-Bescheid vorausgesetzt.

Detaillierte Informationen zu unserer Schule und zu unserem Unterricht können Sie beigefügtem Prospekt entnehmen.

Bitte, beachten Sie bei Anmeldung die mitgesandte Checkliste und die darin aufgeführten Unterlagen sowie die Seite 4 für den BAföG-Antrag. Vielen Dank.

Sollten Sie noch Fragen haben, helfen wir Ihnen selbstverständlich gern weiter.
 

Nutzen Sie Ihre Chance
und derzeitige Finanzierungsvorteile und trauen Sie sich zum beruflichen Aufstieg durch die Ausbildung zum Meister im Friseurhandwerk. Mit dem Meisterbrief in der Tasche, steht Ihrem eigenen Berufswunsch und Schaffensfeld nichts mehr im Wege. Auf dem Weg dorthin begleiten und beraten wir Sie gerne. Wöchentlich neue Jobangebote - ob als Meister angestellt oder eine selbständige Salonübernahme, ob beim Film oder auf einem Kreuzfahrtschiff - profitieren Sie von mehr als 35 Jahren Erfahrung als Meisterschule, unserer Berufs-/und Gründungsberatung und dem Service für unsere Meisterschüler.

Bei weitere Fragen können Sie sich unter der Info-Hotline 02217400829 (zum Ortstarif) ausführlich beraten lassen.